Gruppen-Reiserücktrittskosten-Versicherung optional mit Reiseabbruch-Versicherung für Einzelreisen
Versicherungsabschluß hier
Reiserücktrittskostenversicherung für Gruppen
Die Definition für eine Reisegruppe ist folgende:
Eine geschlossenen Reisegruppe besteht aus mindestens 10 Personen, maximal 50 Personen, mit einer gemeinsamen Reiseanmeldung/-buchung und einem gemeinsamen Reisetermin und Reiseziel z. B. Clubs, Vereine, Schulklassen und andere geschlossene Reisegruppen. Ausgenommen sind individuell zusammengesetzte Reisegruppen, die bis zu einem bestimmten Optionstermin fest gebucht werden, z. B. Leserreisen.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure® umfassen:
- Erstattung der anfallenden Stornierungskosten
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Umbuchungskosten bis zu 50,-- € je versicherte Person
- Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlerentgeltes bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
- Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
Selbstbehalt:
Die Leistungserstattung erfolgt je nach gewählten Tarif mit oder ohne Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt beträgt bei Krankheit 20% mind. 25,-- € pro Person. Für alle weiteren versicherten Gründe beträgt der Selbstbehalt 25,-- € pro Person.
Gründe für den Reiserücktritt:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Einreichung der Scheidungsklage
- unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
- unerwartete gerichtliche Ladung
- konjunkturbedingte Kurzarbeit
Risikopersonen sind:
- Versicherte Reiseteilnehmer
- Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern,Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
- Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
- Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist
Haben mehr als vier Personen und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht (bei Familienprodukten 6 Personen), gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruch-Versicherung ist die sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie bewahrt Sie vor einem finanziellen Verlust, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund vorzeitig beenden müssen. Konkret heißt das: Brechen Sie Ihren Urlaub zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall ab, erstattet Ihnen die Reiseabbruchversicherung den Wert des Resturlaubs, zum Beispiel die nicht mehr genutzten Übernachtungen im Hotel. Darüber hinaus sichern Sie sich mit einer Reiseabbruch-Versicherung die Erstattung eventueller Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise entstehen können, zum Beispiel wenn statt eines Charter- nur eine Linienflug möglich ist.
Die Leistungen der Reiseabbruch-Versicherung von TravelSecure® umfassen:
- Erstattung der Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz*
- Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
- Erstattung der Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
- Erstattung der bei Reiseunterbrechung aus versichertem Grund, nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- Erstattung der bei einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bis zu 1.500,-- EUR. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,-- EUR übernommen.
*Urlaubsschutz:
Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage, erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet.
Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.
Der gewählte Selbstbehalt bezieht sich auf die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung, Sie können die Reiseabbruch-Versicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.
Selbstbehalt:
Die Leistungserstattung erfolgt je nach gewählten Tarif mit oder ohne Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt beträgt bei Krankheit 20% mind. 25,-- € pro Person. Für alle weiteren versicherten Gründe beträgt der Selbstbehalt 25,-- € pro Person.
Gründe für den Reiseabbruch:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Einreichung der Scheidungsklage
- unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Imüfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
- unerwartete gerichtliche Ladung
- konjunkturbedingte Kurzarbeit
Risikopersonen sind:
- Versicherte Reiseteilnehmer
- Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
- Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
- Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht (bei Familienprodukten 6 Personen), gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.
| Tarif Gruppen von 10 - 50 Personen |
Reiserücktritt inkl. Reiseabbruch |
| Gruppenpreis |
ohne Selbstbehalt |
mit Selbstbehalt |
| Reiserücktritt |
inkl. Reiseabbruch |
Reiserücktritt |
inkl. Reiseabbruch |
| Reisepreis bis 10.000 EUR |
2,55 % |
3,45 % |
1,70 % |
2,30 % |
| Reisepreis bis 30.000 EUR |
2,78 % |
3,75 % |
1,85 % |
2,50 % |
| Reisepreis bis 50.000 EUR |
3,00 % |
4,05 % |
2,00 % |
2,70 % |
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Bedingungen zur Reiserücktrittkosten- und Reiseabbruch-Versicherung.
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